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Schnelle Terminvereinbarung und persönliche Beratung rund um Ihre Immobilie in Köln - zuverlässig, transparent und unkompliziert.
- Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 (Euro-Zert) für Bau- und Versicherungsschäden
- IHK-zertifizierter Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden
- Zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien (bebaut & unbebaut)
- Mitglied im DGSV - Deutscher Gutachter- und Sachverständigen Verband e.V.
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Vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch, bei dem Ihr Anliegen kurz besprochen wird. Sie erhalten eine klare Einschätzung zum Ablauf sowie eine transparente Einschätzung des voraussichtlichen Aufwands. Durch strukturierte Vorgehensweise und fachkundige Bewertung erhalten Sie eine sichere Grundlage für Ihre Entscheidung.
- Immobiliengutachter Köln
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Ansprechpartner: Frank Obermann
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Der Ablauf Ihrer Immobilienbewertung
Damit Sie jederzeit den Überblick behalten, erfolgt die Erstellung Ihres Immobiliengutachtens nach einem klar definierten und nachvollziehbaren Ablauf. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum fertigen Gutachten wissen Sie genau, welche Schritte durchgeführt werden und was Sie erwartet.
Nach Ihrer Anfrage per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular besprechen wir gemeinsam den Anlass der Immobilienbewertung, die Objektart sowie den passenden Gutachtentyp. Anschließend erhalten Sie ein transparentes Festpreisangebot ohne versteckte Zusatzkosten.
Im nächsten Schritt erfolgt die Besichtigung Ihrer Immobilie vor Ort in Stuttgart und Umgebung. Dabei werden Bauzustand, Ausstattung und alle wertrelevanten Merkmale sorgfältig dokumentiert und bei Bedarf ergänzende Maße aufgenommen.
Für eine fundierte Bewertung werden relevante Objektunterlagen sowie aktuelle Marktdaten ausgewertet. Dazu gehören unter anderem Bodenrichtwerte, Vergleichspreise sowie öffentlich zugängliche Register und objektspezifische Eigenschaften.
Die Wertermittlung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 194 BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Je nach Immobilie kommen Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren zur Anwendung, um einen nachvollziehbaren und realistischen Marktwert zu ermitteln.